Unser Ziel ist es, eine Behinderung und deren Folgen oder eine drohende Behinderung abzuwenden oder zu mildern, um eine Teilhabe in der Gesellschaft zu fördern. Eine Förderung der Teilhabekompetenz und des Teilhabeinteresses ist unabdingbar.
Die Ziele definieren sich grundsätzlich aus den §§ 53;54 SGB XII der Eingliederungshilfe.
Die Ressourcen der Kinder und Jugendlichen sowie ihr individueller Entwicklungsstand und die jeweiligen Rahmenbedingungen der Bildungseinrichtung, definieren die Ziele immer wieder neu.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für den Bereich Inklusion in Bildungseinrichtungen im Kreis Wesel. Eine Vergütungs – und Leistungsvereinbarung mit dem Kreis Wesel als örtlichen Sozialhilfeträger liegt vor.